Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Datenschutz

Kein (Foto-)Journalismus mehr möglich?

16.02.2018

Echte Probleme liegen eher beim Redaktionsdatenschutz

Im Netz kursieren derzeit Berichte, denen zufolge Fotojournalismus wegen des ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrechts (DSGVO) praktisch unmöglich würde. Die These lautet, dass die bisherigen gesetzlichen Vorschriften, auf deren Grundlage die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos möglich sind, keine Anwendung mehr finden. Gemeint sind die Regelungen im „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“, oft auch als „KunstUrhG“ oder „KUG“ abgekürzt.

Dazu das knappe Resümee aus der angesehenen Neuen Juristischen Wochenschrift, schon von 2017:

"Soweit Bildnisse für journalistische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke veröffentlicht werden, eröffnet 85 Absatz II DSGVO den Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum, so dass die § 22 KUG, § 23 KUG insoweit unverändert beibehalten werden können." (Autorinnen: Dr. Anne Lauber-Rönsberg und Anneliese Hartlaub, NJW 2017, 1057)

Die Regelungen des KUG bleiben demnach unberührt. Natürlich hat jede/r Jurist/in mindestens eine andere Meinung zu jedem Thema, also auch diesem, aber gerade das ist ein Grund, nicht jedem im Alarm-Modus formulierten Beitrag direkt zu folgen.

Fakt ist allerdings auch, dass der DJV schon immer seinen Mitgliedern dazu rät, mit eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu arbeiten, durch die eine Haftung für Veröffentlichungen von Fotos und sonstigen Beiträgen in einem zulässigen Rahmen auf die Auftraggeber verlagert werden soll. Denn am Ende des Tages sind es die Auftraggeber, die Beiträge veröffentlichen, nicht die Fotojournalisten selbst. Zusätzlich rät der DJV auch immer zu einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung über den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl, die für den Fall helfen kann, das tatsächlich zivilrechtliche Ansprüche aus einer Verletzung des Datenschutzrechts resultieren.

Das Problem liegt weniger beim KUG und Fotos, sondern vielmehr bei der Frage, ob die Arbeit in den Redaktionen bzw. in den Büros von Freien wie bislang den Vorschriften des Datenschutzrechts nur eingeschränkt unterliegen wird. Die bisherige Rechtslage zum Datenschutz ist in einer Broschüre des Deutschen Presserats nachlesbar. Danach hat der Gesetzgeber zum Schutz der journalistischen Recherche und des Redaktionsgeheimnisses den redaktionellen Bereich der Presse aus der Anwendung des größten Teils der BDSG-Vorschriften herausgenommen.

Grundsätzlich eröffnet die DSGVO die Möglichkeit, solche Ausnahmen auch jetzt wieder gesetzlich zu definieren. Das ist aber bisher in den dafür zuständigen Bundesländern nicht passiert.

Die DJV-Landesverbände haben zum Thema mit Unterstützung des DJV-Bundesverbandes Stellungnahmen bei den in dieser Frage zuständigen Landesparlamenten eingereicht, in denen die Änderung der Mediengesetze/Pressegesetze in den Ländern gefordert wird. HIerzu beispielsweise auch aus der aktuellen Pressemitteilung des DJV Thüringen: "Bisherige Regelung zum Datenschutz erhalten!":

Die Anwendung des Datenschutzrechts auf die redaktionelle Arbeit würde dazu führen, dass jeder „Betroffene“ an die internen Informationen der Redaktionen gelangen könnte: ein Bürgermeister würde erfahren, wer aus seiner Verwaltung mit Journalisten geplaudert hat; ein Unternehmer würde herausbekommen, wer die Bilder über die Missstände in seinem Betrieb in Umlauf gebracht hat. Damit wäre die für jede freiheitliche Demokratie konstituierende Presse- und Meinungsfreiheit im Prinzip und im Detail beseitigt.

Ziel des DJV ist, dass die journalistische Arbeit in den Redaktionen sowie in Büros von Freien wie bislang weiterhin weitgehend von Einschränkungen durch das Datenschutzrecht ausgeklammert wird. Sollten solche Änderungen nicht erfolgen, würde es – mit Hilfe des DJV – wohl recht bald zum Gang vor die Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht kommen. Diese Änderungsvorschläge beziehen sich freilich auf die Mediengesetze und nicht auf das KUG, das derzeit als unproblematisch angesehen wird.

In der Sache gibt es Widerstand von der "Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder": diese hat in einer Entschließung klar gemacht, dass sie Ausnahmen wie im bisherigen Umfang ablehnt. Dadurch wird sich der Gesetzgebungsprozess vermutlich noch einige Zeit hinziehen, und es ist anzunehmen, dass um jeden einzelnen Punkt gerungen werden muss.

Es ist in jedem Fall klar, dass in Zukunft einige Punkte mehr zu beachten sein werden als früher; insbesondere wird der DJV seine Musterverträge und Muster-AGB um Dateneinwilligungsklauseln ergänzen und noch deutlicher dafür werben, mit Personendaten im Zweifelsfall sparsam umzugehen. Es galt aber auch schon bisher, dass man solche Daten nicht einfach ohne Grund verbreiten sollte. Eine entsprechende Informationsschrift wird noch erarbeitet, auf djv.de/freie werden die Aktualisierungen dann zu finden sein.

Darüber hinaus gilt es natürlich, selbstbewusst für die eigenen Rechte einzutreten, dazu ist man / frau ja auch DJV-Mitglied und hat den Rechtschutz in Berufsfragen. Nur wer bereit ist, für seine Meinung zu kämpfen und auch um seine Rechte zu kämpfen, wird sich Freiräume im Journalismus erhalten können, das gilt völlig unabhängig von der DSGVO.

Umgekehrt sollte man aber auch schon deswegen nicht zur Panik neigen, weil Journalisten umgekehrt auch von stärkerem Datenschutz profitieren können. Bürger oder Unternehmen, die sich über Journalisten ärgern, werden es dadurch schwerer haben, an ihre Daten zu kommen, sie digital zu mobben oder auch vor dem Haus in die Luft zu jagen, weil das Nummernschild einfach recherchiert werden konnte (oder anderes). Den Anti-Datenschutzpopulismus, den jetzt einige im Netz kultivieren, sollten gerade freiheitsbewusste Journalisten daher auch nicht zu sehr mitmachen. Umgekehrt müsste aber auch überzeugten Datenschützern klar sein, dass eine freie Presse ihre Recherchen nicht rechtzufertigen hat, das wäre ihr Ende.

Nicht KUG, sondern Landesgesetzgebung als Kernproblem: Wer wirklich besorgt ist und in der Angelegenheit helfen will, sollte seinen Landtagsabgeordneten einfach anschreiben oder (besser) persönlich ansprechen (Bürgergespräche) und dafür werben, dass die sich mit den Änderungsvorschlägen des DJV beschäftigen. Großartige Datenschutzrechtskenntnisse braucht für ein solches Gespräch niemand (die hat auch der normale Landtagsabgeordnete nicht), es genügt darum klarzumachen, dass auf Landesebene etwas zu machen ist im Spannungsfeld Datenschutzrecht und Pressefreiheit - und es dazu ausgefeilte Vorschläge vom DJV bzw. DJV-Landesverband gibt.

Zum neuen Datenschutzrecht führt der DJV am 16. März und am 16. April Webinare durch, die von DJV-Mitgliedern kostenlos gebucht werden können: www.journalistenwebinar.de

Michael Hirschler, hir@djv.de

News für Freie

Corona-Krise

Neue Hilfen für Freie

21.07.21

Der DJV informiert in einem aktuellen "Tipps für Freie" über neue Hilfen für Freie angesichts fortdauernder wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Link zum DJV-Tipps für Freie (PDF)

Corona-Krise

Arbeitsstipendien der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

14.07.21

Mit Hilfe eines schmalen  Förderungsprogramms der Bundesregierung versucht die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in der Corona-Krise zu helfen. Im Rahmen des Programms "Neustart Kultur" werden nach Antrag und...

Gesetzgebung

Auf die lange Bank geschoben

21.06.21

Der Bundestag beginnt seine letzte Sitzungswoche vor der Wahl. Das Presseauskunftsgesetz wird nicht mehr verabschiedet.

Corona-Krise

Hilfe für Selbstständige erhöht und verlängert

11.06.21

Die Hilfen für Selbstständige wegen der Corona-Krise werden bis zum 30. September 2021 verlängert, in Details ausgebaut und erhöht. So soll die Neustarthilfe auf 12.000 Euro steigen. Darüber informierte das...

Sozialversicherung

Scheinselbstständigkeit wird wieder einfacher mit der Clearingstelle

11.06.21

Einfacher mit Freien zusammenarbeiten, ganz ohne Sozialversicherungsabgaben. Das wird jetzt wird einfacher, weil eine Auskunftsstelle der Rentenversicherung reformiert wurde. Die so genannte Clearingstelle der Rentenversicherung...

Künstlersozialkasse

Nebenverdienste befristet in höherem Umfang möglich

31.05.21

Versicherte der Künstlersozialversicherung können in Kürze (ab Verkündung des Gesetzes) bis zu 1.300 Euro im Monat zu ihrem Einkommen hinzuverdienen, ohne dass die Pflichtversicherung in der Kranken- und...

Urheberrecht

Bundestag gibt grünes Licht

20.05.21

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts durch den Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag.

Coronakrise

Update des Tipps für Freie zur Neustarthilfe und zur Überbrückungshilfe III

11.05.21

Die Informationen des DJV zum Thema Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wurden aktualisiert und sind auf DJV.de im Format PDF abrufbar.

Offener Brief

Journalismus ist Kultur

11.05.21

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert in einem Offenen Brief Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu Änderungen an dem Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ auf.

Coronakrise

Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe

28.04.21

Eine Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sowie zusätzlichen Hilfen in einigen Bundesländern ist jetzt unter djv.de abrufbar: DJV-Tipps für Freie.

Aktenaffäre

Transparenz gefordert

26.04.21

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert umfassende Transparenz in der Aktenaffäre der Stasi-Unterlagenbehörde.

Freie

Kulturrat schießt zu kurz

13.04.21

Der Deutsche Kulturrat fordert unbürokratische Hilfen für Künstler bei der Künstlersozialversicherung. Konkreter wird das Gremium gegenüber der Bundesregierung leider nicht.

News 61 bis 72 von 858

Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.

Pop-Filter im DJV-Einsatz. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen