Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Soziales

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes - Verbesserungen und neue Probleme

05.03.2015

Der Gesetzgeber hat den Versicherten der Künstlersozialkasse Verbesserungen beschert. Gleichzeitig schauen jetzt einige andere Freie in die Röhre.

Die gute Nachricht zuerst: Der Gesetzgeber hat die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung von Kindern für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten Personen neuerdings klar im Gesetz geregelt. Wirksam wurde diese Regelung zum 1. Januar 2015.

Krankengeld bei Erkrankung von Kindern gibt es immer dann, wenn ein Kind erkrankt ist, noch nicht 12 Jahre alt ist,  der/die Krankenversicherte sich um dieses Kind kümmern muss, weil keine andere Person im Haushalt dazu zur Verfügung steht - und deswegen einen Einkommensverlust hat.

Das Krankengeld wird je versicherten Elternteil und je Kind für bis zu 10 Tage im Jahr gezahlt, bei Alleinerziehenden auch bis zu 20 Tage je Kind. Maximal sind allerdings für alle Kinder zusammen 25 Tage, bei Alleinerziehenden 50 Tage möglich. Die Regelung gilt auch für Pflegekinder und Enkel, wenn sie im Haushalt des Versicherten leben und von diesem überwiegend unterhalten werden.

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich dabei nach dem für das jeweilige Jahr geschätzten Arbeitseinkommen, das der Beitragsberechnung bei der Künstlersozialkasse zu Grunde gelegt wurde, umgerechnet auf den Tag. Wer wenig meldet, bekommt also auch nur wenig Krankengeld.

Das Krankengeld wird bei der Krankenkasse beantragt, das entsprechende Formular („Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld/Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes“) findet sich auf den Internetseiten der meisten Krankenkassen.

Bislang war das Kinderkrankengeld nur für diejenigen Freien wirklich klar geregelt, die über ihren Auftraggeber (meist eine Rundfunkanstalt) als Beschäftigte in der Krankenversicherung versichert waren. Bei Freien, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert waren, gab es immer wieder Fälle, bei denen einzelne Krankenkassen die Auszahlung verweigerten. Oft löste erst eine Intervention des DJV-Rechtsschutzes die Blockade der jeweiligen Kasse, wenn das Mitglied sich überhaupt an den DJV gewendet hatte.

Jetzt die schlechte Nachricht: Die Änderungen beim Kinderkrankengeld bringen für die bisher unproblematische Gruppe der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien Nachteile.

Darum geht es: Ab dem 1.1.2015 wird für die Berechnung von Kinderkrankengeld bei denjenigen, die als "Beschäftigte" versichert werden, nicht mehr nach dem vor der Erkrankung erzielten Gehalt oder Honorar berechnet, sondern nach dem, welches während der Krankheit ausgefallen ist.

Für Angestellte und für Freie, die in Schichten arbeiten oder sonst für die Zeit der Erkrankung schon verbindliche Aufträge hatten, kann der Arbeit- oder der Auftraggeber der Krankenkasse in der Regel unproblematisch bescheinigen, wie hoch das Gehalt oder Honorar gewesen wäre. Wer jedoch keinen festen Einsatz nachweisen kann, bekommt bei dieser neuen Berechnung, mit der der Gesetzgeber nach eigenem Bekunden das Kinderkrankengeld „transparenter, gerechter und unbürokratischer“ machen wollte, Probleme. Mit Ablehnungen oder zumindest aufwändiger Korrespondenz muss gerechnet werden.

An mindestens einer Rundfunkanstalt gab es bereits den Fall, dass die Redaktionsleitung die Bestätigung nicht erteilen wollte. Begründung: Es könne nicht gesagt werden, ob die Mitarbeiterin eingesetzt worden wäre, das wäre von der Aktualität und den entsprechenden Themenangeboten der Mitarbeiterin abhängig gewesen. Da die freie Mitarbeiterin aber gar kein Thema angeboten hatte (sie kümmerte sich um das Kind), konnte die Redaktionsleitung gar nicht bestätigen, dass sie die Mitarbeiterin wirklich eingesetzt hätte.

Für diese Problematik scheint es keine einfache Lösung zu geben. Zwar gibt es in den Satzungen vieler Krankenkassen eine Regelung, nach der das Krankengeld bei Personengruppen, die sich in besonderen Beschäftigungssituationen befinden, abweichend von der regulären Praxis gezahlt werden können. Diese Regelung bezieht sich aber eigentlich nur auf das „normale“ Krankengeld, nicht aber das Kinderkrankengeld.

Der DJV hat das zuständige Ministerium und die Krankenkassen bereits auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Übergangslösungen bei den Krankenkassen und eine zeitnahe gesetzliche Neuregelung erscheinen erforderlich.

Betroffene sollten sich beim DJV-Referat Freie melden. Das gilt auch für Nichtjournalisten. Bitte ausschließlich per E-Mail (hir@djv.de), da sonst die Telefonzentrale blockiert sein könnte. Dieses Info können Sie auch als Datei herunterladen.

Info im Format PDF
Info im Format EPUB (für eBook-Reader/komfortable Lektüre auf Smartphone/Tablet)

Michael Hirschler (hir@djv.de)

News für Freie

BDZV

Geheimniskrämerei contra Transparenz

14.02.22

Zu den neuen Vorwürfen der Financial Times in der Reichelt-Affäre schweigt sich Springer beharrlich aus. Wie passt das Schweigegelübde zur Transparenzforderung des Verlegerverbands an die Politik?

Corona-Krise

Neustarthilfe Januar-März 2022 kann jetzt beantragt werden

20.01.22

Die Corona-Krise hat viele Freie hart getroffen - und dauert immer noch an. Daher wird das Programm der Neustarthilfe auch im Frühjahr 2022 fortgesetzt. Bis zu 4.500 Euro können in diesem Hilfsangebot beantragt werden. Für Freie...

Kritische Infrastruktur

Journalisten gehören dazu

06.01.22

Der Deutsche Journalisten-Verband stellt gegenüber Bund und Ländern klar, dass Journalistinnen und Journalisten Teil der kritischen Infrastruktur sind.

Corona und die Freien

Hilfsmaßnahmen werden auch 2022 fortgesetzt

25.11.21

Aufträge werden gecancelt, Events werden abgesagt: Corona trifft die Freien schon wieder in aller Härte. Hier die wichtigsten Informationen dazu in Kürze:

Übergriffe

Medienhäuser in der Pflicht

08.11.21

Die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten bei der Berichterstattung muss spürbar verbessert und die Pressefreiheit in vollem Umfang gewährleistet werden.

Presseauskünfte

Regierung weiß nichts

08.10.21

Die amtierende Bundesregierung ist fast schon Geschichte, aber nur fast: Ihr Nichthandeln beim Auskunftsrecht der Medien wirkt in die kommende Legislaturperiode hinein.

Medienanfragen

Spahn missachtete Pressefreiheit

22.09.21

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vom gestrigen Dienstag zum presserechtlichen Auskunftsanspruch auf Bundesebene (BVerwG 6 A 10.20).

Corona-Krise

Hilfen für Selbständige bis Jahresende 2021 verlängert

09.09.21

Die Bundesregierung verlängert die Hilfen für Selbständige bis zum Jahresende 2021. Das gilt sowohl für die Neustarthilfe Plus als auch die Überbrückungshilfe Plus. Das bedeutet beispielsweise, dass im Rahmen der Neustarthilfe...

Afghanistan

Unterlagen erhalten

03.09.21

Das Bundesverteidigungsministerium hat zugesagt, Unterlagen zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr für den Bundestag aufzubewahren. Davon dürften auch Journalisten profitieren.

Dieselaffäre

Transparenz vor der Wahl

19.08.21

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundesverkehrsministerium noch vor der Bundestagswahl Aufklärung über die sogenannte Dieselaffäre.

Bestseller

Nachvergütungen einfordern

30.07.21

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert alle Urheberinnen und Urheber auf, gegenüber ihren Auftraggebern auf Nachvergütung zu pochen, wenn mit ihren Werken unerwartet große Gewinne erzielt werden.

Schwarz-rote Gesetzgebung

Bescheidene Bilanz

29.07.21

Die Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode fällt für den Journalismus dürftig aus.

News 49 bis 60 von 858

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen