Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Rheinpfalz

Neue Pauschale für Nutzung von Terminfotos

12.06.2015

DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz verhandelt neuen Pressefotografenvertrag für Nutzungen in Netz, Apps und Social Media bei der Rheinpfalz

Freie Fotojournalistinnen und Fotojournalisten der Rheinpfalz erhalten neue Vertragsregelungen. Darin ist die Nutzung ihrer Bilder in Social Media, in Bilderstrecken auf Apps und der Internetseite jetzt klar geregelt. Das bringt dem Verlag und den Pressefotografen mehr Rechtssicherheit und den Fotografen zudem auch zusätzliches Geld.

Die Interessen der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten der Rheinpfalz wurden in den Verhandlungen ausschließlich vom DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz vertreten. Dessen Geschäftsführerin Gisela Schmoldt verhandelte mehrere Monate lang für die Gruppe der Pressefotografen. 

Die Fotojournalistinnen und Fotojournalisten erhalten durch die Neuregelung eine zusätzliche Pauschale von 250 Euro pro Monat. Diese Pauschale ergänzt die bereits vor einigen Jahren verhandelten Vertragsbedingungen an der Rheinpfalz. Dafür räumen die Pressefotografen der Rheinpfalz das Recht ein, pro Kalenderjahr bis zu 1.000 Bilder zu nutzen, die von Terminen stammen, die von der Rheinpfalz schon vergütet wurden, aber als ,,weitere Bilder" nicht in der Printausgabe verwendet wurden.

Die Rheinpfalz erhält das Recht, bis zu acht der ,,weiteren Bilder" in Bildstrecken auf der der App sowie im Netzauftritt der Zeitung zu nutzen. Diese Bilder dürfen dann auch in den Social-Media-Diensten Facebook und Twitter als Anriss/Teaser genutzt werden, die zum eigentlichen Internetbeitrag führen. Ein eigenständiges Hochladen der Bilder auf Facebook ist dagegen nicht gestattet, so dass die Bilder dort nicht in hoher Auflösung landen. Sollte die Rheinpfalz die Bilder später doch noch in der Printausgabe vergüten, so sind solche neuen Nutzungen nach der bisherigen Vergütungsordnung gesondert zu vergüten.

Die Rheinpfalz übernimmt ihrerseits die Haftung für mögliche Ansprüche abgebildeter Personen oder Dritter, die aus diesen Nutzungen entstehen könnten. Für bestimmte Themenbereiche/Motive wird die Galerie- und Social-Media-Nutzung von vornherein ausgeschlossen.

Die Regelung insgesamt erscheint als gangbarer Kompromiss für Verlag und Pressefotografen. Für den Verlag bringt die Regelung deutlich mehr Rechtssicherheit und eine stabile Grundlage für die Zusammenarbeit mit seinen Fotografen, für die Gruppe selbst gibt es mehr Schutz vor Ansprüchen Dritter und zudem eine regelmäßige Pauschale.

Mit der Begrenzung der Regelung auf solche Bilder, die von bereits anderweitig vergüteten Terminen stammen, bleibt das normale Honorarniveau für Auftragsarbeiten und Bildangebote gesichert. Zudem bestätigt der Zusatzvertrag noch einmal die Geltung der bisherigen Vertragsbedingungen, die ihrerseits auf die Vergütungsregeln an Tageszeitungen Bezug nehmen.

Der komplette Vertragstext ist für Mitglieder nach Login in das DJV-Intranet hier zu sehen (im Feld "Ausverhandelte Vertragsbedingungen"; für Nichtmitglieder nicht zugänglich).


M. Hirschler (hir@djv.de)

News für Freie

Freie beim MDR

Ausschluss durch die Hintertür

05.02.21

Mit großem Erstaunen hat der Deutsche Journalisten-Verband zur Kenntnis genommen, dass beim Mitteldeutschen Rundfunk entgegen vorheriger Überlegungen eine effektive betriebliche Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und...

Zahlen und Fakten

Neue Umfrage zur Situation der Freien

29.01.21

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft alle freien Journalistinnen und Journalisten dazu auf, sich an einer Umfrage des DJV zu beteiligen.

Corona-Krise

Update zum Info Kinderkrankengeld

29.01.21

Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...

Corona-Krise

Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021

29.01.21

Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).

Corona-Krise

Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert

21.01.21

Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...

CORONA-PANDEMIE

Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld

20.01.21

Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...

CORONA-PANDEMIE

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme

14.01.21

Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...

Urheber

Verbandsklagerecht muss kommen

13.01.21

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft sollte der deutsche Gesetzgeber nicht auf das Instrument des Verbandsklagerechts verzichten.

CORONA-PANDEMIE

Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe

11.01.21

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...

Corona-Pandemie

Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten

08.01.21

Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...

Freie

Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist

30.12.20

 Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten.  Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...

Deutschlandradio

Freienvertretung: Freie können am 14. Januar Wahlausschuss wählen

22.12.20

Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschlandradios können jetzt eine Freienvertretung wählen, mit der die arbeitnehmerähnlich frei Beschäftigten Repräsentanten im Haus bestimmen können. Diese können in Konfliktfällen...

News 85 bis 96 von 858

Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.

Pop-Filter im DJV-Einsatz. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen