Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Frankfurter Rundschau

Neue Vertragsbedingungen für Freie

18.06.2014

Vertragsregelungen werden den (ausverhandelten) F.A.Z.-Verträgen angepasst


Post vom Verlag - einen neuen Vertrag erhielten in den letzten Wochen freie Mitarbeiter der Frankfurter Rundschau. Darin geregelt ist vor allem der Umfang der Nutzungsrechte, die dem Verlag eingeräumt werden. Wie hoch das Honorar ausfallen soll, regelt der Vertrag nicht explizit, sondern spricht von einem "angemesenen Honorar", das individuell festgelegt werde. Einige Freie fragen sich, ob sie das juristische Kauderwelsch unterschreiben können.

Eine Prüfung beim DJV hat gezeigt: Die Regelungen entsprechen dem Vertrag für Freie an der F.A.Z. - hier hatte der DJV vor einiger Zeit in intensiven Verhandlungen mit der Geschäftsführungen Klauseln erreichen können, mit denen die Rechte von Freien weitgehend gesichert sind. Weil die Frankfurter Rundschau GmbH zur F.A.Z.-Gruppe gehört, sind nun auch deren Vertragsregelungen eingezogen.

Freie können nach den Regelungen beispielsweise ihre Texte weiterverwerten, sobald der Beitrag bei der FR veröffentlicht wurde. Bestimmte Mehrfachnutzungen durch die FR, etwa ein erneuter Abdruck oder eine Buchveröffentlichung in einem anderen Unternehmen, sind extra - mit einem angemessenen Honorar - zu bezahlen. Sollte es Fälle geben, in denen mit den Beiträgen Bücher innerhalb des Verlags produziert werden, ist das nicht explizit vorgesehen, allerdings stellt sich die Frage, ob das in der Praxis erfolgt. Sollte das der Fall sein und keinerlei Honorar geboten werden, müsste dieser Punkt einmal nachverhandelt werden.

Die Rechte der Freien bei Verwertungsgesellschaften sind gewahrt, es wird sogar die so genannte METIS-Nummer abgefragt, die für Tantiemen wichtig sind, die Freie für Texte im Internet erhalten können.

Die gesamten Regelungen stehen unter der Messlatte der Angemessenheit, aber was heißt das? Der Vertrag sagt, dass für die Einräumung der Nutzungsrechte eine angemessene Vergütung zu zahlen ist. Das heißt juristisch, dass das Honorar bei der FR im Zweifel ein Stück weit höher ausfallen muss als nach den Vergütungsregeln an Tageszeitungen, denn nach diesen würde die FR so umfängliche Nutzungsrechte, wie sie nach dem aktuellen Vertrag sich einräumen lässt, nicht erhalten, bzw. gibt es in den Vergütungsregeln für viele Fallkonstellationen genaue Beteiligungsregeln (55 Prozent für den Autoren).

Kurzform: Das Honorar der FR für die Freien muss ein angemessenes Stück oberhalb der Vergütungsregeln liegen. Die im Vertrag vorgesehene Möglichkeit zur Mehrfachverwertung und in bestimmten Fällen weitere Honorare - alles das lässt den Vertrag als akzeptabel erscheinen. Natürlich nur, wenn das individuelle Honorar dann wirklich "Vergütungsregeln + X" lautet. Freie sollten also zunächst in die Vergütungsregeln schauen und darauf aufbauend ihre individuellen Honorarforderungen kalkulieren und einfordern.

DJV-Mitglieder können sich bei weiteren Fragen durch den Verband beraten lassen.


Michael Hirschler

News für Freie

Freie beim MDR

Ausschluss durch die Hintertür

05.02.21

Mit großem Erstaunen hat der Deutsche Journalisten-Verband zur Kenntnis genommen, dass beim Mitteldeutschen Rundfunk entgegen vorheriger Überlegungen eine effektive betriebliche Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und...

Zahlen und Fakten

Neue Umfrage zur Situation der Freien

29.01.21

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft alle freien Journalistinnen und Journalisten dazu auf, sich an einer Umfrage des DJV zu beteiligen.

Corona-Krise

Update zum Info Kinderkrankengeld

29.01.21

Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...

Corona-Krise

Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021

29.01.21

Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).

Corona-Krise

Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert

21.01.21

Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...

CORONA-PANDEMIE

Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld

20.01.21

Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...

CORONA-PANDEMIE

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme

14.01.21

Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...

Urheber

Verbandsklagerecht muss kommen

13.01.21

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft sollte der deutsche Gesetzgeber nicht auf das Instrument des Verbandsklagerechts verzichten.

CORONA-PANDEMIE

Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe

11.01.21

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...

Corona-Pandemie

Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten

08.01.21

Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...

Freie

Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist

30.12.20

 Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten.  Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...

Deutschlandradio

Freienvertretung: Freie können am 14. Januar Wahlausschuss wählen

22.12.20

Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschlandradios können jetzt eine Freienvertretung wählen, mit der die arbeitnehmerähnlich frei Beschäftigten Repräsentanten im Haus bestimmen können. Diese können in Konfliktfällen...

News 85 bis 96 von 858

Schon gewusst?Mitmach-Verband: Freie Journalisten engagieren sich im DJV auf allen Ebenen - vom Ortsverein über den Landesverband bis zum Bundesvorstand. Oft sind als Vorsitzende von Gremien gerade Freie aktiv.

Ehrenamtliche Aktion 2014: Roland Scheidemann vom Fachausschuss Bildjournalisten wertet aus, welche Zeitungen Namen von Fotografen nennen. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Mitmach-Verband: Freie Journalisten engagieren sich im DJV auf allen Ebenen - vom Ortsverein über den Landesverband bis zum Bundesvorstand. Oft sind als Vorsitzende von Gremien gerade Freie aktiv.

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen