Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Auskunftsrechte

Die Erforschung von UFOs ist Kernaufgabe deutscher Bundestagsabgeordneter und daher geheim, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin

27.11.2013

Dissertationen vorzubereiten und über UFOs zu forschen - Geheimnisse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags?


Eine vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags erstellte Ausarbeitung, die sich mit der Suche nach außerirdischem Leben und der Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen befasst, darf von Bürgern nicht eingesehen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin am 13. November entschieden. Es hob damit ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf.

Ein Journalist hatte sich auf das - für alle Bürger, inklusive Journalisten - geltende Informationsfreiheitsgesetz berufen und die Einsicht gefordert. Das Oberverwaltungsgericht meinte, dass die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes "der Mandatsausübung der Abgeordneten" zuzurechnen sei und daher "als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" vom Informationszugang ausgeschlossen sei. Auf parlamentarische Angelegenheiten finde das Informationsfreiheitsgesetz aber keine Anwendung. Darüber hinaus verbiete das Urheberrecht eine Einsichtnahme.

In einem weiteren Urteil zum Wissenschaftlichen Dienst entschied das Oberverwaltungsgericht, es gebe aus den gleichen Gründen wie im Fall der "UFO-Unterlagen" auch keinen Zugang zu Dokumenten, die auf Anforderung des damaligen Abgeordneten zu Guttenberg erstellt und in dessen Dissertation verwendet wurden, die selbst unter Plagiatsvorwürfen stand.

In diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, dass ein früherer Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes schon vor Jahren in einem Leserbrief an den "Bonner Generalanzeiger" behauptet hatte, dass Abgeordnete des Bundestags bereits in den siebziger oder achtziger Jahren den Wissenschaftlichen Dienst auch für die Dissertationen ihrer Kinder eingesetzt haben sollen, so dass einiges dafür sprechen könnte, dass der Wissenschaftliche Dienst einiges zu machen pflegt, das nicht zu den Kernaufgaben der Abgeordneten gehört. Insofern stellt sich die Frage, ob nicht zumindest bei augenscheinlich mandatsfremden und inhaltlich recht eigentümlichen Untersuchungen ein Einsichtsrecht bejaht werden müsste.

Oder deutlicher: Ein aktueller Angriff aus dem All und entsprechende Parlamentsresolutionen (bis hin zu Debatten über UFO-bezogene Erhöhungen des Wehr-Etats) stehen dem Vernehmen nach (noch) nicht bevor, so dass kaum anzunehmen ist, dass die Veröffentlichung der UFO-Untersuchung die Arbeit und insbesondere Argumentationskraft des parlamentarischen Gremiums in Frage stellen könnte. Wirklich "mandatsbezogener Kernbereich" des deutschen Parlamentarismus, eine UFO-Untersuchung?

Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.


Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)


Die Pressemitteilung des OVG im Volltext:

Pressemitteilung
Berlin, den 13.11.2013


Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) findet keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat heute in zwei Berufungsverfahren das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Kläger des ersten Verfahrens begehrt unter Berufung auf das IFG, ihm Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben.

Der Kläger des zweiten Verfahrens, ein Journalist einer überregionalen Zeitung, begehrt Ablichtungen von acht Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages, hilfsweise die Gewährung von Einsicht in diese Unterlagen. Die Dokumente wurden in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet.

Der Deutsche Bundestag lehnte beide Ersuchen mit der Begründung ab, das IFG sei nicht anwendbar. Die Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes seien der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen stehe der Schutz geistigen Eigentums dem Informationsanspruch entgegen.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist dem nicht gefolgt und hat den Deutschen Bundestag in beiden Klageverfahren antragsgemäß zur Informationserteilung verpflichtet (vgl. die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 46/2011 und Nr. 39/2012).

Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die erstinstanzlichen Urteile auf die Berufung der Beklagten aufgehoben und beide Klagen abgewiesen. Der Deutsche Bundestag unterliege dem Anwendungsbereich des IFG nur, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die streitgegenständlichen Unterlagen seien nicht in Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben erstellt worden, sondern dem vom IFG ausgenommenen Bereich parlamentarischer Tätigkeit zuzurechnen. Ausarbeitungen und Dokumentationen der Wissenschaftlichen Dienste, die von Abgeordneten in Auftrag gegeben worden seien, dienten der unmittelbaren Unterstützung der Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste wiesen damit ihrer Funktion nach einen engen Mandatsbezug auf. Eine Absicht der rechtswidrigen Nutzung der Wissenschaftlichen Dienste stelle diese Funktion grundsätzlich nicht in Frage. An dem Mandatsbezug fehle es auch nicht wegen der Verpflichtung der Wissenschaftlichen Dienste zur politischen Neutralität. Für die mandatsbezogenen Zuarbeiten der Sprachendienste des Deutschen Bundestages gelte nichts anderes. Auch diese stellten keine Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne dar, sondern seien dem Bereich parlamentarischer Tätigkeiten zuzuordnen, auf die das IFG keine Anwendung finde. Ob den Informationsbegehren im Übrigen der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht, hat der Senat danach offengelassen.

Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.


Urteile vom 13. November 2013 – OVG 12 B 3.12 und OVG 12 B 21.12



News für Freie

Informationsfreiheit

Urteil schadet Freien

14.10.20

235 Euro für eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz? Das klingt nach Wucher, ist aber nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig. Freie Journalisten haben das Nachsehen.

Corona-Krise

Update der Corona-Infos für Freie

12.10.20

Die Informationen des DJV zu den staatlichen Hilfsangeboten für Freie sind überarbeitet und um die Änderungen zum Herbst / Winter 2020 eingearbeitet worden. Wieder abrufbar sind das Kompakt-Info für Freie zum Thema sowie auch das...

Pressefreiheit

Ruft Harry Potter zum Umsturz der Regierung von Belarus auf? Bizarrer Prozess gegen das Portal tut.by

09.10.20

Am 8. Oktober hielt das Wirtschaftsgericht in Minsk eine vorläufige Anhörung über die Klage des Informationsministeriums ab, dem Internetportal TUT.BY den Status als Medienfirma zu entziehen. Gegenwärtig ist dieser Status bereits...

Soziales

Arbeitsunfälle versichern: Telefonaktion am 27. Oktober 2020

08.10.20

Hubschrauber-Absturz beim Dreh? Autounfall auf dem Weg zur Veranstaltung? Corona-Infektion durch den Internviewpartner? Wer zahlt und wieviel? Am 27. Oktober beantworten von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Expertinnen und Experten der...

Jahr der Freien

In der ersten Woche schon 3.000 Kilometer für freien Journalismus & Gesundheit

05.10.20

Der DJV läuft anlässlich des "Jahres der Freien" symbolisch und virtuell-reell von "Minsk nach Magdeburg", wo am 8. November der DJV-Verbandstag stattfinden wird. 17 Teams mit jeweils fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern laufen...

Jahr der Freien

85 Journalistinnen und Journalisten laufen um die halbe Erde für Pressefreiheit

25.09.20

17 Teams mit insgesamt 85 Journalistinnen und Journalisten gehen am kommenden Montag, 28. September  an den Start. Bis zum 8. November sollen jeweils fünf Personen real bei sich vor Ort und virtuell in Teams gehen, laufen...

Bildagenturen

BGH verlangt faire Honorare

22.09.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bildagenturen auf, sich künftig strikt an das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs zu Honoraren für Bildjournalisten zu halten.

Corona-Krise

Für die Freien bleibt die Lage dramatisch, zeigt neue Umfrage

21.09.20

Haben die Lockerungen der Corona-Maßnahmen nicht auch zu einer neuen Konjunktur in den Medien geführt? Diese Vermutung war in den letzten Wochen immer mal wieder zu hören. Eine neue Umfrage bestätigt allerdings die Befürchtungen...

taz-Kolumne

Seehofer ohne Expertise

21.09.20

Als Bundesinnenminister Horst Seehofer von einer Strafanzeige gegen die taz fabulierte, wusste er noch gar nicht, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Das fand jetzt der Tagesspiegel heraus, nachdem er diese Information...

Moria

Keine Polizeischikanen gegen Reporter

18.09.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert das Auswärtige Amt auf, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit Nachdruck für die freie Berichterstattung aus Moria auf der griechischen Insel Lesbos einzusetzen.

Pressefreiheit

Bei Fernsehproduktionen dürfen nur sendereigene Beauftragte fotografieren

17.09.20

Kein Zugang für externe Fotografinnen und Fotografen zu einer Produktion für das ZDF. Grund angeblich: "Corona". Gleichzeitig können aber zahlreiche Zuschauer bei der Produktion dabei sein. Das gilt offenbar bei "Willkommen bei...

Presseauskunftsrecht

Koalition am Zug

17.09.20

Der Deutsche Journalisten-Verband erinnert die Regierungskoalition in Berlin an ihr Vorhaben, endlich ein Auskunftsrecht für Medien gegenüber Bundesbehörden gesetzlich zu verankern.

News 109 bis 120 von 858

Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.

Orange - die allgegenwärtige DJV-Farbe. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen