Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Markenrecht

Der Begriff "Webinare" dürfte ein Allgemeinbegriff sein und markenrechtlich keinen Schutz genießen

30.06.2020

Im Netz kursieren auf verschiedenen Seiten Meldungen zum Thema "Begriff Webinar ist markenrechtlich geschützt". Auch auch juristischen Abteilungen einiger öffentlicher Einrichtungen kommen - sichtlich in Folge dieser augenscheinlichen Kettenreaktion - bereits Anweisungen an die untergeordneten Stellen, die weitere Nutzung dieses Wortes zu unterlassen. Ein Urteil eines deutschen Gerichtes, das diese Sorgen stützt, wird dabei aber nicht genannt.

Hierzu die Rechtsauffassung des DJV-Bundesverbandes:

Nach § 8 Absatz 2 Markengesetz können Allgemeinbegriffe markenrechtlich nicht geschützt werden. Der Begriff Webinar ist in den letzten zehn Jahren definitiv in Deutschland zum Allgemeinbegriff geworden, war es aber vermutlich auch schon vorher. Zwar wird der Begriff ausgerechnet beim Duden mit dem US-Kennzeichnen R im Kreis gezeigt, aber auch Patentanwälte und Bundesbehörden benutzen ihn für ihre Webinare ohne dieses Zeichen. Auch in den USA und anderen Ländern wird der Begriff durchgehend ohne eine solche Kennzeichnung und sichtlich ohne solche Bedenken genutzt. Eine Verpflichtung zur Anzeige dieses Zeichens besteht nach Ansicht des DJV nach nicht und auch eine rein "präventive" Nutzung des "R"-Zeichens erscheint ebenfalls wenig sinnvoll, weil damit letztlich der Markenschutz oder die mögliche Berechtigung dazu zumindest dem Grunde nach anerkannt sein könnte.

Es erscheint daher als recht wahrscheinlich, dass ein eventuell geltend gemachter Markenschutz unwirksam ist und das Risiko, dass sich Abmahnvereine oder -anwälte, wie kolportiert, melden, einzugehen ist.

Es kann also nach Ansicht des DJV nach weiterhin mit dem Begriff Webinar gearbeitet werden, und auch ohne Verwendung des R im Kreis.

Natürlich handelt es sich bei dieser Feststellung nur um eine unverbindliche Rechtsmeinung des DJV-Bundesverbandes, für die mangels einschlägiger Gerichtsurteile und höchstrichterlichen Feststellungen keine Gewähr übernommen werden kann. Wer häufiger mit dem Begriff arbeitet und daher in den Fokus von Abmahnanwälten geraten kann, sollte natürlich wie jedes im Netz aktive Unternehmen eine Versicherung für Vermögenschäden haben, zu denen in der Regel auch Schäden durch Verletzung von Markenrechten zählen. Mit dieser kann gegebenenfalls auch schon vorab versucht werden abzuklären, ob diese dieses Risiko weiter versichern will.

Der DJV-Versicherungsmakler (djv.de/versicherungen) berät in der Frage der Auswahl von geeigneten Vermögenschadenversicherungen.

Eine entsprechende Analyse mit weitergehenden Erläuterungen findet sich auch beim Deutschen Forschungsnetz dfn.de. Dort heißt es unter anderem:

"Des Weiteren könnte § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG für den Begriff Webinar von Bedeutung sein. Dort heißt es unter anderem, dass solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die ausschließlich aus Zeichen bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von Dienstleistungen üblich geworden sind. Die Üblichkeit der betreffenden Zeichen drückt sich derart aus, dass diese Zeichen von den durch die Dienstleistung angesprochenen Beteiligten als Gattungsbezeichnung, Werbeslogan oder informationeller Hinweis aufgefasst werden. Wenn innovative Dienstleistungen angeboten werden, die einen Neologismus als Bezeichnung erhalten, kann eine solche Gattungsbezeichnung vorliegen (so etwa beim Begriff Plexiglas). Aus heutiger Sicht scheint der Begriff Webinar hierunter zu fallen. Letztlich kommt es insbesondere darauf an, ob die Verbraucher, also die potentiellen Teilnehmer von Webinaren, diesen Begriff als üblich ansehen. Hier ist wohl davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher den Begriff Webinar mit irgendeinem im Internet angebotenen Seminar in Verbindung bringt."

Update 2. Juli 2020:


Auch ein Beitrag des Rechtsanwalts und Fachanwalts für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht Dr. Maximilian Greger macht deutlich, dass der "Allerweltsbegriff" Webinar kein größeres Problem darstellen dürfte: "[Es]...dürfte die Wahrscheinlich äußerst gering sein, dass der Markeninhaber seine Rechte tatsächlich durchsetzt", schreibt er aktuell im "Law-Blog".

Ein entsprechend ausführlicher Beitrag von Madelene Bauer (mit Lars Rieck) findet sich auf der Internetseite von Rieck & Partner Hamburg - Kanzlei für Urheber- und Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht.

Eine weitere entsprechende Position findet sich in einem Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei D. Breymann Rechtsanwälte.

Update 3. Juli 2020

Professor Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster hat jetzt ein aktuelles Gutachten zur Frage der weiteren Nutzung des Begriffs Webinar vorgestellt (wissenschaftlicher Bearbeiter: Steffen Uphues), "dass eventuell alle Ängste in dieser Sache nimmt".


Michael Hirschler, hir@djv.de


News für Freie

Personalräte

Feste Freie gleich behandeln

22.07.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, feste freie Journalistinnen und Journalisten in den Personalräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren angestellten Kollegen gleichzustellen.

Berufsfragen

Wie Gewerkschaften die Interessen von Freien besser vertreten können - neues Handbuch aus Europa

16.07.20

Auf djv.de ist jetzt die PDF-Ausgabe eines neuen Handbuches zum Thema, wie Freie erfolgreich von Gewerkschaften vertreten werden können: Das "Handbuch zur gewerkschaftlichen Organisierung". Das Handbuch wurde auf der...

Bildjournalismus

DJV-Fachausschuss Bildjournalisten erarbeitete neue Technikempfehlung

16.07.20

Welche Ausrüstung brauchen Personen, die im Bildjournalismus arbeiten? Der DJV-Fachausschuss der Bildjournalistinnen und Bildjournalisten hat jetzt eine Übersicht erarbeitet, die als "Technikempfehlungen" im Format PDF...

Corona-Krise

Wenig neue Hilfe von Bund und Ländern für Selbständige

15.07.20

Die neuen Finanzhilfen von Bund und Ländern bringen vielen Selbständigen nur wenig. Der DJV informiert über die aktuellen Programme in einem kompakten "DJV-Tipps für Freie" (PDF). Ebenfalls aktualisiert wurde das...

Corona-Krise

Informationen zu neuen Hilfen für Selbständige

08.07.20

Die Bundesregierung und einige Länder haben neue Programme aufgelegt, mit denen Selbständige angesichts des Umsatzrückgangs in der Corona-Krise unterstützt werden sollen.Hier eine erste, kurze Übersicht (wird...

Umsatzsteuer

Was Freie jetzt wegen der Umsatzsteuer tun müssen

03.07.20

Die Umsatzsteuer ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt worden. Dabei gilt das nur für solche Leistungen, die in diesem Zeitraum erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium sagt hier...

Verlage

Staatsgeld muss Freien helfen

02.07.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dazu auf, die Freien an den Unterstützungsgeldern des Bundes zu beteiligen.

Markenrecht

Der Begriff "Webinare" dürfte ein Allgemeinbegriff sein und markenrechtlich keinen Schutz genießen

30.06.20

Im Netz kursieren auf verschiedenen Seiten Meldungen zum Thema "Begriff Webinar ist markenrechtlich geschützt". Auch auch juristischen Abteilungen einiger öffentlicher Einrichtungen kommen - sichtlich in Folge dieser...

Corona-Krise

Neues Hilfspaket für Unternehmen erreicht viele Freie nicht

30.06.20

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen in den Monaten Juni bis August erreichen viele Freie nicht. Das liegt an den Vorgaben der Bundesregierung, die in einem Eckpunktepapier zu finden sind. Danach dürfen die Gelder weder für...

Urteil

Bekommen Freie jetzt "durch Europa" ganz viele Rechte?

29.06.20

Sind Freie am 25. Juni 2020 durch einen "Federstrich" des Bundesarbeitsgerichts plötzlich zu anerkannten Angestellten mit viel mehr Rechten als bisher geworden? Darüber grübelt jetzt deutschlandweit die juristische...

Urteil

Freie erhalten Recht auf Auskunft über Honorare

29.06.20

Eine freie Mitarbeiterin des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) hat einen Anspruch auf Auskunft über die Honorare vergleichbarer männlicher Mitarbeiter. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden....

Transparenz

Lobbyregister muss her

23.06.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Einrichtung eines effektiven Lobbyregisters in Berlin.

News 145 bis 156 von 858

Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.

Orange - die allgegenwärtige DJV-Farbe. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen