Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.2020

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt auch über die Stimmung in der Bevölkerung. Sie führen Interviews, machen Bilder, sammeln Hintergrund, schreiben, senden und posten. Denn die Menschen wollen und müssen wissen, was Corona für jeden einzelnen bedeutet oder bedeuten kann.

Empfehlungen und Verhaltensregeln für alle Bürger*innen hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Journalist*innen können auch selbst betroffen sein – zumindest von den Auswirkungen der Krankheit. Hier einige Informationen und Tipps vom DJV: Redakteur*innen Zunächst sollte bei Hinweisen auf eine individuelle Gefährdungslage mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob die journalistische Tätigkeit für eine Übergangszeit von zu Hause ausgeübt werden kann („Home Office“). Große Verlage wie Gruner + Jahr oder die Rheinische Post ermöglichen ihren Beschäftigten aktuell solche Lösungen. Im Übrigen gilt für angestellte Journalist*innen das gleiche wie für die angestellten Arbeitnehmer*innen aller anderen Wirtschaftsbranchen: Wenn sie erkranken oder wenn Quarantäne angeordnet wird, besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen die Arbeitgeberpflicht zur Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran greift das Krankengeld der Krankenkassen. Tarifverträge im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich enthalten die Regel, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt für eine Übergangszeit ausgleicht. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs bzw. der Redakteurin ab. Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt werden, können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall und Betriebskostenzuschüsse geltend machen. In jedem Bundesland sind dafür allerdings eigene Behörden zuständig, so ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen je nach Region entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Tariflich erfasste Rundfunk-Freie Wenn eine Krankschreibung vorliegt, greift die Honorarfortzahlung für die Dauer von regelmäßig sechs Wochen durch die Rundfunkanstalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse.Journalist*innen, die von einer Dienstreise in ein Risikogebiet wie den Iran zurückkehren und sich freiwillig in Quarantäne begeben, können davon ausgehen, dass ihr Honorar weiter gezahlt wird. Das zumindest praktiziert derzeit die Deutsche Welle. Nichttarifliche Freie Freie Journalist*innen außerhalb der Rundfunkanstalten können Krankengeld bei der Künstlersozialkasse erst ab der siebten Woche beantragen. Ein Anspruch auf Honorarfortzahlung in einer ersten Zeit oder auch den ersten sechs Wochen kann je nach Vertragsgestaltung oder konkreter Form der Mitarbeit bei einigen Verlagen, Produktionsfirmen und Portalbetreibern in Betracht kommen, gerade wenn beispielsweise eine Tätigkeit als Pauschalist/in oder feste/r Freie/r ausgeübt wird, hierzu ist aber eine juristische Beratung im Einzelfall erforderlich.

Bei besonderer Vorversicherung können Freie Krankengeld bereits ab der dritten Woche bekommen. Bei Privatversicherten kommt es darauf an, ob sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben und ab wann diese leisten soll. Ansprüche gegenüber Auftraggebern Soweit Redaktionen den Freien Aufträge zur Berichterstattung, zur Recherche oder für Redaktionsschichten erteilt haben, richten sich die Ansprüche der Freien nach dem Vertragsrecht. Das kann das inviduelle Vertragsrecht des konkreten Vertragsverhältnisses sein, das durch vertragliche Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und/oder der Freien selbst gestaltet wird. Außerdem kann auch das allgemeine Vertragsrecht eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", und das gebieten auch das Fairness-Prinzip ("Treu und Glauben") und die soziale Verantwortung der Auftraggeber. Wenn Auftraggeber dennoch nicht zahlen wollen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Besser als Rechtsstreitigkeiten ist allemal, wenn Auftraggeber und Freie sich darauf einigen, die Arbeit im Home-Office durchzuführen oder Ersatztätigkeiten ausgeübt werden können. Wer in der Medienwirtschaft in der Weiterbildung tätig ist, sollte die Chance erhalten, dieses online mit Webinartechnik durchführen zu können, oder diesen Vorschlag selbst einreichen. Arbeitslosenversicherung Selbstständige Freie, die eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung besitzen, können bei einem Auftragsrückgang auf weniger als 15 Stunden pro Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Problem allerdings: nach derzeitiger Rechtslage darf dieser Anspruch nur zweimal angemeldet werden, danach ist eine weitere Versicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

News für Freie

Personalräte

Feste Freie gleich behandeln

22.07.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, feste freie Journalistinnen und Journalisten in den Personalräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren angestellten Kollegen gleichzustellen.

Berufsfragen

Wie Gewerkschaften die Interessen von Freien besser vertreten können - neues Handbuch aus Europa

16.07.20

Auf djv.de ist jetzt die PDF-Ausgabe eines neuen Handbuches zum Thema, wie Freie erfolgreich von Gewerkschaften vertreten werden können: Das "Handbuch zur gewerkschaftlichen Organisierung". Das Handbuch wurde auf der...

Bildjournalismus

DJV-Fachausschuss Bildjournalisten erarbeitete neue Technikempfehlung

16.07.20

Welche Ausrüstung brauchen Personen, die im Bildjournalismus arbeiten? Der DJV-Fachausschuss der Bildjournalistinnen und Bildjournalisten hat jetzt eine Übersicht erarbeitet, die als "Technikempfehlungen" im Format PDF...

Corona-Krise

Wenig neue Hilfe von Bund und Ländern für Selbständige

15.07.20

Die neuen Finanzhilfen von Bund und Ländern bringen vielen Selbständigen nur wenig. Der DJV informiert über die aktuellen Programme in einem kompakten "DJV-Tipps für Freie" (PDF). Ebenfalls aktualisiert wurde das...

Corona-Krise

Informationen zu neuen Hilfen für Selbständige

08.07.20

Die Bundesregierung und einige Länder haben neue Programme aufgelegt, mit denen Selbständige angesichts des Umsatzrückgangs in der Corona-Krise unterstützt werden sollen.Hier eine erste, kurze Übersicht (wird...

Umsatzsteuer

Was Freie jetzt wegen der Umsatzsteuer tun müssen

03.07.20

Die Umsatzsteuer ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt worden. Dabei gilt das nur für solche Leistungen, die in diesem Zeitraum erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium sagt hier...

Verlage

Staatsgeld muss Freien helfen

02.07.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dazu auf, die Freien an den Unterstützungsgeldern des Bundes zu beteiligen.

Markenrecht

Der Begriff "Webinare" dürfte ein Allgemeinbegriff sein und markenrechtlich keinen Schutz genießen

30.06.20

Im Netz kursieren auf verschiedenen Seiten Meldungen zum Thema "Begriff Webinar ist markenrechtlich geschützt". Auch auch juristischen Abteilungen einiger öffentlicher Einrichtungen kommen - sichtlich in Folge dieser...

Corona-Krise

Neues Hilfspaket für Unternehmen erreicht viele Freie nicht

30.06.20

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen in den Monaten Juni bis August erreichen viele Freie nicht. Das liegt an den Vorgaben der Bundesregierung, die in einem Eckpunktepapier zu finden sind. Danach dürfen die Gelder weder für...

Urteil

Bekommen Freie jetzt "durch Europa" ganz viele Rechte?

29.06.20

Sind Freie am 25. Juni 2020 durch einen "Federstrich" des Bundesarbeitsgerichts plötzlich zu anerkannten Angestellten mit viel mehr Rechten als bisher geworden? Darüber grübelt jetzt deutschlandweit die juristische...

Urteil

Freie erhalten Recht auf Auskunft über Honorare

29.06.20

Eine freie Mitarbeiterin des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) hat einen Anspruch auf Auskunft über die Honorare vergleichbarer männlicher Mitarbeiter. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden....

Transparenz

Lobbyregister muss her

23.06.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Einrichtung eines effektiven Lobbyregisters in Berlin.

News 145 bis 156 von 858

Schon gewusst?Mitmach-Verband: Freie Journalisten engagieren sich im DJV auf allen Ebenen - vom Ortsverein über den Landesverband bis zum Bundesvorstand. Oft sind als Vorsitzende von Gremien gerade Freie aktiv.

Ehrenamtliche Aktion 2014: Roland Scheidemann vom Fachausschuss Bildjournalisten wertet aus, welche Zeitungen Namen von Fotografen nennen. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Mitmach-Verband: Freie Journalisten engagieren sich im DJV auf allen Ebenen - vom Ortsverein über den Landesverband bis zum Bundesvorstand. Oft sind als Vorsitzende von Gremien gerade Freie aktiv.

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