Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Steuern

Kleinbetragsrechnungen jetzt bis 250 Euro

04.04.2017

Änderung bei der Umsatzsteuer, rückwirkend zum 1. Januar 2017

Die Ausstellung von Rechnungen soll etwas leichter werden. Der Bundestag hat den Maximalbetrag für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 250 Euro erhöht. Dazu wurde die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert. Die Änderungen treten in Kürze mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1.  Januar 2017 in Kraft.

Worum geht es genau?


Eine Rechnung muss normalerweise folgende Angaben enthalten:
    
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
   
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
   
3. das Ausstellungsdatum,
   
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
   
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
   
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
   
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
   
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
   
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
   
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe "Gutschrift".

Bei einer Kleinbetragsrechnung genügt dagegen in Zukunft (ab Verkündung des Gesetzes):

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
   
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
   
2. das Ausstellungsdatum,
   
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
   
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.



Michael Hirschler, hir@djv.de

News für Freie

Personalräte

Feste Freie gleich behandeln

22.07.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, feste freie Journalistinnen und Journalisten in den Personalräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren angestellten Kollegen gleichzustellen.

Berufsfragen

Wie Gewerkschaften die Interessen von Freien besser vertreten können - neues Handbuch aus Europa

16.07.20

Auf djv.de ist jetzt die PDF-Ausgabe eines neuen Handbuches zum Thema, wie Freie erfolgreich von Gewerkschaften vertreten werden können: Das "Handbuch zur gewerkschaftlichen Organisierung". Das Handbuch wurde auf der...

Bildjournalismus

DJV-Fachausschuss Bildjournalisten erarbeitete neue Technikempfehlung

16.07.20

Welche Ausrüstung brauchen Personen, die im Bildjournalismus arbeiten? Der DJV-Fachausschuss der Bildjournalistinnen und Bildjournalisten hat jetzt eine Übersicht erarbeitet, die als "Technikempfehlungen" im Format PDF...

Corona-Krise

Wenig neue Hilfe von Bund und Ländern für Selbständige

15.07.20

Die neuen Finanzhilfen von Bund und Ländern bringen vielen Selbständigen nur wenig. Der DJV informiert über die aktuellen Programme in einem kompakten "DJV-Tipps für Freie" (PDF). Ebenfalls aktualisiert wurde das...

Corona-Krise

Informationen zu neuen Hilfen für Selbständige

08.07.20

Die Bundesregierung und einige Länder haben neue Programme aufgelegt, mit denen Selbständige angesichts des Umsatzrückgangs in der Corona-Krise unterstützt werden sollen.Hier eine erste, kurze Übersicht (wird...

Umsatzsteuer

Was Freie jetzt wegen der Umsatzsteuer tun müssen

03.07.20

Die Umsatzsteuer ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt worden. Dabei gilt das nur für solche Leistungen, die in diesem Zeitraum erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium sagt hier...

Verlage

Staatsgeld muss Freien helfen

02.07.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dazu auf, die Freien an den Unterstützungsgeldern des Bundes zu beteiligen.

Markenrecht

Der Begriff "Webinare" dürfte ein Allgemeinbegriff sein und markenrechtlich keinen Schutz genießen

30.06.20

Im Netz kursieren auf verschiedenen Seiten Meldungen zum Thema "Begriff Webinar ist markenrechtlich geschützt". Auch auch juristischen Abteilungen einiger öffentlicher Einrichtungen kommen - sichtlich in Folge dieser...

Corona-Krise

Neues Hilfspaket für Unternehmen erreicht viele Freie nicht

30.06.20

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen in den Monaten Juni bis August erreichen viele Freie nicht. Das liegt an den Vorgaben der Bundesregierung, die in einem Eckpunktepapier zu finden sind. Danach dürfen die Gelder weder für...

Urteil

Bekommen Freie jetzt "durch Europa" ganz viele Rechte?

29.06.20

Sind Freie am 25. Juni 2020 durch einen "Federstrich" des Bundesarbeitsgerichts plötzlich zu anerkannten Angestellten mit viel mehr Rechten als bisher geworden? Darüber grübelt jetzt deutschlandweit die juristische...

Urteil

Freie erhalten Recht auf Auskunft über Honorare

29.06.20

Eine freie Mitarbeiterin des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) hat einen Anspruch auf Auskunft über die Honorare vergleichbarer männlicher Mitarbeiter. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden....

Transparenz

Lobbyregister muss her

23.06.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Einrichtung eines effektiven Lobbyregisters in Berlin.

News 145 bis 156 von 858

Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.

Auch vor den Sozialgerichten für Freie unterwegs ist der DJV. Foto: Hirschler

Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen